Rue Plantassage 11
3960 Sierre
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Geschäftsinhaber: M & T Andenmatten
Geschäftsführer: Franziska & Kurt Andenmatten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines: Die Firma Vision Consulting Immobilier (im weiteren: Vision Consulting ) ist als Makler International tätig. Sie weist ihrem Auftraggeber (= Interessenten) die Möglichkeit zum Abschlus eines Immobilienkauf- oder Mietvertrages nach oder vermittelt im Rahmen von Kauf- oder Mietvertragsverhandlungen zwischen den Parteien. Im Erfolgsfall ist hierfür vom Interessenten eine Provision zu zahlen. Diese AGB dienen der grundsätzlichen Reglung der Rechte und Pflichten zwischen der Vision Consulting und dem Verkäufer/Vermieter sowie dem Interessenten. Es steht den Parteien frei, neben diesen Bestimmungen zusätzlich ergänzende oder abändernde Vereinbarungen zu treffen. Voraussetzung für die Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist, da. diese in Schriftform getroffen werden, wobei auch der Austausch von E-Mails diesem Erfordernis genügt. Alle Geschäftspartner erklären sich einverstanden, da. zur Abwicklung der Geschäfte erforderliche Daten durch Vision Consulting elektronisch gespeichert werden. Verkäufer und Vermieter sind zusätzlich damit einverstanden, da. die der Vision Consulting an Hand gegebenen Immobilien von dieser abgelichtet, diese Daten gespeichert und die Abbildungen zur Aufbereitung der Vermarktungsunterlagen verwendet werden. Eine Speicherung der Objektbilder und Daten auch über die Beendigung des Auftrages hinaus ist Vision Consulting gestattet. Für die Abwicklung aller Geschäfte gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist Gerichtsstand der Geschäftssitz der Vision Consulting.
1. Informationen und Haftung: Verkäufer oder Vermieter verpflichten sich, Vision Consulting vorhandene (Objekt-) Unterlagen vollständig - ggfs. in Ablichtung - zur Verfügung zu stellen und Informationen umfassend und wahrheitsgem.. zu erteilen. Vision Consulting gibt die erteilten Informationen nach bestem Wissen an die Interessenten weiter, allerdings haftet sie nicht für deren Richtigkeit, sofern nicht die Unrichtigkeit der Information offensichtlich und erkennbar war.
2. Vorkenntnis: Ist ein angebotenes Objekt dem Interessenten bereits bekannt, so hat er dieses Vision Consulting gegenüber zu offenbaren. Hierdurch soll Vision Consulting in die Lage versetzt werden zu entscheiden, ob der Auftrag als Vermittlungstätigkeit fortgesetzt oder abgebrochen wird.
3. Weitergabe von Objektinformationen: Jede unbefugte Weitergabe von Angeboten an Dritte, auch Vollmacht- und Auftraggeber des Interessenten, führt in voller Höhe zur Provisionspflicht.
4. Makleralleinauftrag: Vision Consulting arbeitet grundsätzlich mit sog. Makleralleinaufträgen auf seinen Namen oder seiner Partner, d.h. der auftraggebende Verkäufer/Vermieter verpflichtet sich mit der Auftragserteilung für die Dauer des Auftrags neben Vision Consulting keinenweiteren Makler für das betreffende Objekt zu beauftragen. Im Falle des Verstoses ist der Verkäufer oder Vermieter mindestens verpflichtet, Vision Consulting die entstandenen Aufwendungen zu ersetzen. Die Geltendmachung eines Provisionsanspruches bleibt ausdrücklich vorbehalten. Abweichende Regelungen sind möglich, müssen jedoch ausdrücklich schriftlich durch Vision Consulting bestätigt werden.
5. Provisionspflicht des Interessenten: Für den Fall des Zustandekommens eines rechtswirksamen Kauf- oder Mietvertrages (sog. Hauptvertrag) aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von Vision Consulting verpflichtet sich der Interessent eine Provision an diese zu zahlen. Diese Provision ist mit Abschlus des Hauptvertrages fällig. Die Höhe der Provision ergibt sich aus der Preisliste. Im Zweifel gilt mindestens die ortsübliche Provision als vereinbart. Wird ein Hauptvertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Vision Consulting nicht, sofern das zustandegekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht.
Ein Provisionsanspruch steht Vision Consulting auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten nachgewiesenen bzw. vermittelten Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen aufgrund dieser Tätigkeitzustande kommen (Folgegeschäfte).
6. Erlaubnis der Doppelmaklertätigkeit: Vision Consulting darf auch als Doppelmakler, d.h. provisionspflichtig sowohl für Verkäufer oder Vermieter als auch für den Interessenten tätig werden.
7. Haftungsausschluss.: Bei Vertragsverletzungen ist die Haftung für mittlere und leichte Fahrlässigkeit durch die Vision Consulting oder deren Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei Vertragsschluss mit einem Unternehmer st die Haftung auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
8. Teilunwirksamkeit: Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der eventuell unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.
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Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. per Telefon, ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Der Widerruf ist zu richten an:
Vision Consulting immobilier
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E-Mail: info@consulting-immo.ch
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.